Informationen

Allgemeine Informationen

Unterstützungsunterschriften sind erforderlich, damit Parteien und Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen werden können, sofern keine gesetzliche Befreiung vorliegt.

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Wahlart und Bundesland.

 

Bundestagswahlen

Für Bundestagswahlen müssen Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften zur Zulassung ihrer Landesliste oder ihrer Wahlvorschläge einreichen.

Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes. Für Landeslisten gilt dabei ein Maximum von 2.000 Unterstützungsunterschriften pro Bundesland.

 

Landtagswahlen

Die Anforderungen für Landtagswahlen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Sowohl die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften als auch die Regelungen zur Befreiung von der Sammlungspflicht variieren je nach Landeswahlgesetz.

Zusätzlich gelten unterschiedliche Fristen und organisatorische Anforderungen für Landeslisten und Wahlkreisvorschläge.
 

Wichtige Hinweise

  • Unterstützungsunterschriften dürfen ausschließlich auf offiziellen Formblättern gesammelt werden.
  • Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag derselben Wahl unterstützen.
  • Ungültige oder fehlerhafte Eintragungen können zur Nichtanerkennung führen.
  • Die genauen Anforderungen werden von den jeweiligen Wahlleitungen veröffentlicht.

 

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