Eine Unterstützungsunterschrift muss persönlich und handschriftlich auf einem vorgeschriebenen Formblatt geleistet werden, das vom Wahlleiter bereitgestellt wird. Vor der Aufstellung der Bewerber dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Landesliste und einen Kreiswahlvorschlag unterstützen
Bundestagswahlen
Bei Bundestagswahlen müssen Parteien, die nicht kontinuierlich mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften einreichen, um mit ihrer Landesliste oder ihrem Wahlvorschlag zugelassen zu werden. Auch Einzelbewerber benötigen Unterstützungsunterschriften. Für Landeslisten sind mindestens ein Tausendstel der Wahlberechtigten im Bundesland notwendig, jedoch höchstens 2000 Unterschriften.
Landtagswahlen
Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Wahl zu den Landesparlamenten variiert erheblich je nach Bundesland. Ebenso gibt es unterschiedliche Regelungen darüber, welche Parteien von der Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, insbesondere solche, die ununterbrochen im Parlament des jeweiligen Landes vertreten sind seit der letzten Wahl. Die Anforderungen für die Unterstützungsunterschriften entsprechen denen, die auch bei Bundestagswahlen gelten.
Hier sind die Informationen zu den erforderlichen Unterschriften für die Landesliste der jeweiligen Bundesländer
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C3%BCtzungsunterschrift
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/unterstuetzungsunterschriften.html#id-0
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